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Änderungen im
März 2018


1. GDV-Datentransfer mit der druckaufbereiteten Policennummer

Im Zusatzmodul GDV-Datentransfer kann man jetzt auch die sogenannte druckaufbereitete Policennummer verwenden. Hierzu steht im Schritt 2 des GDV-Imports nun eine entsprechende Abfrage zur Verfügung.
Grundsätzlich gibt es in den GDV-Importdateien wie bisher die sog. "interne Policennummer", die mit Hilfe der bekannten Schablonen (Eingang, Ausgang) aufbereitet werden kann. Einige Versicherer liefern mittlerweile zusätzlich auch die sog. "druckaufbereitete Policennummer", wie sie auf der Police ausgedruckt ist. Jetzt besteht die Option, diese direkt zu verarbeiten, so dass die Schablonen gegebenenfalls überflüssig werden. Bei Verwendung dieser neuen Option ist es daher notwendig, die bisherigen Schablonen zu löschen oder anzupassen. Wenn die neue Option ausgewählt ist und generell oder im Einzelfall keine druckaufbereitete Policennummer zur Verfügung steht, so wird automatisch wieder die interne Policennummer verwendet, dann allerdings ohne Anwendung der Schablonen.
Ob es sinnvoll ist, den GDV-Import auf die Verwendung der druckaufbereiteten Policennummer umzustellen, sollte im Einzelfall und mit Bedacht entschieden werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer.


2. Optimierung des GDV-Datentransfer betr. der R+V und der Gothaer

Der GDV-Import von Verträgen der R+V und der Gothaer wurde insbesondere in den Sachsparten und bei Gebäudeversicherungen optimiert. Bei der R+V gab es Probleme bei der korrekten Spartenzuordnung sowie dem vollständigen Import aller Einzelrisiken. Bei der Gothaer wurde insbesondere die Elementarschadendeckung bei Gebäudeversicherungen nicht übertragen.


3. Neue Plausibilitäten bei Kunden und Interessenten

Im Kunden- und Interessentenbereich werden folgende Aktivierungen verwendet:
A - Aktiver Kunde
I - Interessent
S - Stornierung (vorläufig)
X - Deaktivierung
Die Aktivierungen A, I und S konnte man bislang frei, dh. ohne Bedingungen zuordnen. Zukünftig gilt dies nur noch für die Aktivierung A.

Die Vergabe der Aktivierung I (Interessent) ist ab sofort an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es darf in der Untermaske MAK kein aktiver Maklervertrag eingetragen sein.
- Es dürfen im Vertragsbereich nur Angebote (G) und Fremdverträge (F, E) vorhanden sein.
- Es dürfen keine Schäden (SA) und keine Inkassosätze (AI, ZI) vorhanden sein.
Die Neuanlage von aktiven Verträgen, Schäden oder Inkasso ist bei Interessenten nun gesperrt. Umgekehrt kann bei Vorhandensein von aktiven Verträgen etc. die Aktivierung I nicht mehr vergeben werden. Wenn bei Kunden mit der Aktivierung I aus der Vergangenheit bereits aktive Verträge vorhanden sind, so erscheint bei jeder Bearbeitung jetzt ein entsprechender Warnhinweis.

Bei Kunden mit der Aktivierung S (vorläufiges Storno) können keine neuen Verträge mehr angelegt werden. Sollte dies trotzdem notwendig sein, so muss die Aktivierung vorher geändert werden. Vorhandene Verträge können weiter bearbeitet werden. Auch die Neuanlage und Bearbeitung von Schäden und Inkasso ist weiter erlaubt.

Für die Deaktivierung X gelten die gleichen Bedingungen wie bisher:
- Es darf in der Untermaske MAK kein aktiver Maklervertrag eingetragen sein.
- Es dürfen in den aktiven Übersichten (VS, SA, AI, ZI, TE und GV) zum Kunden keine Vorgänge vorhanden sein, sondern nur in den parallelen Historienübersichten.

Im optionalen Interessentenmodul gibt es keine Änderungen bei den Plausibilitäten, da hier grundsätzlich keine Verträge, Schäden oder Inkassosätze erfasst werden können.


4. Bereichsbezogene Zuordnung der Tabelle 45 (Inkassogruppen)

In der Tabelle 45 der Inkassogruppen kann man jetzt in der Spalte Zahl einzelne Positionen dem Kundenbereich (1), dem Vertragsbereich (2) oder dem Inkassobereich (4) zuordnen. Positionen ohne Eintragung in der Spalte Zahl bleiben wie bisher allen Bereichen zugeordnet.
Wenn man also nichts einträgt, bleibt alles wie bisher. Andernfalls stehen im Kundenbereich neben den Positionen für alle Bereiche nur noch die mit einer "1" gekennzeichneten Positionen zur Auswahl. Analoges gilt im Vertragsbereich betr. der mit einer "2" gekennzeichneten Positionen. Im Inkassobereich stehen wie bisher weiter alle Positionen zur Auswahl.





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