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Änderungen im
September 2010


1. Weitere Neuerungen in der IVM-Tabellenverwaltung

Jeder IVM-Tabelle kann jetzt eine individuelle primäre Sortierung zugeordnet werden. Dies bedeutet, dass die jeweilige Tabelle bei einem Aufruf bzw. einer Einblendung zunächst in dieser vorbestimmten Sortierung angezeigt wird. Wie bisher kann die Sortierung anschließend temporär gewechselt werden. Die Festlegung der primären Sortierung geschieht im Rahmen der Kopfdaten der Tabelle.
Bei der Neuerfassung von Tabellenpositionen wird jetzt die jeweils nächste freie laufende Nummer vorgeschlagen, jedoch unterhalb der Position 1000.


2. Änderung beim Protokolldruck zum DTA mit der Bank (AI)

Der Protokollausdruck zum DTA wurde überarbeitet. Der abschließende Begleitzettel für die DTA-Diskette wird nicht mehr ausgedruckt, wenn "T" als Laufwerk zum Speichern angegeben wird. Beim DTA für Schadenzahlungen werden im Protokoll jetzt alle Schadennummern, soweit vorhanden, ausgegeben.


3. Eingeschränkte Zugriffsberechtigungen für VR, VM, WA und MA

Normale IVM-Anwender hatten bislang in der Regel weitgehende Rechte bei der Bearbeitung von Versicherern (VR), Untervermittlern (VM), Weiteren Adressen (WA) und Mitarbeitern (MA). Nur die Neuanlage sowie die Erfassung/Bearbeitung von Provisionsvereinbarungen konnte eingeschränkt werden.
Jetzt besteht die Möglichkeit, getrennt für die erwähnten Bereiche einen eingeschränkten Zugriff im Sinne einer reinen Leseberechtigung zu vergeben. Es ist dann grundsätzlich keine Neuanlage und keine Bearbeitung mehr zugelassen. Lediglich im Falle der Versicherer können noch die Ansprechpartner (ASP) erfasst und bearbeitet werden. Die Hinterlegung geschieht im Rahmen der Benutzerkontrolle in der Zeile "Weitere Einstellungen" mit Hilfe der nachfolgenden Kürzel:

VR:L VM:L WA:L MA:L

Genauere Details hierzu finden Sie im Benutzerhandbuch zur Benutzerkontrolle (Taste <F11>).


4. Fehlerprotokoll bei Inkasso-Sollstellung (AI und ZI)

Die Inkasso-Sollstellung von Verträgen erfolgt nur dann, wenn die Verträge bestimmte Konsistenz-bedingungen erfüllen. Wenn diese nicht erfüllt sind, erscheinen bei der manuellen Sollstellung sofort entsprechende Fehlermeldungen. Bei einer automatischen Sollstellung werden die fehlerhaften Verträge jetzt in einer Auswertung #AIFEHL# bzw. #ZIFEHL# aufgelistet, quasi als Fehlerprotokoll. Wenn im Rahmen eines Sollstellungslaufs fehlerhafte Verträge gefunden wurden, wird am Ende des Laufs in einer Meldung darauf hingewiesen. Dies betrifft sowohl den Echtlauf als auch den Probelauf. Zur Anzeige der Auswertung #AIFEHL# bzw. #ZIFEHL# auf dem Bildschirm und zur Ausgabe auf dem Drucker steht im Systembereich das neue Listenformat ASFEHL zur Verfügung.

Wie bisher werden auch weiterhin die normalen Protokolldateien #AISOLL# und #ZISOLL# mit den erstellten Inkassosätzen erzeugt. Bei einer AI-Sollstellung können die erzeugten Inkassosätze optional sofort freigegeben werden. Wenn diese Freigabe im Einzelfall aufgrund von Inkonsistenzen nicht möglich ist, wird hierauf am Ende des Sollstellungslaufs in einer Meldung sowie in der Protokolldatei #AISOLL# jetzt auch mit einer Markierung der entsprechenden Sätze hingewiesen.


5. Kontrolle der Untervermittlerprovisionen im Vertrag

Wenn zu einem Vertrag Untervermittler hinterlegt sind, dann kann es sinnvoll sein, die Vollständigkeit der zugehörigen Provisionshinterlegungen zu kontrollieren, damit eine korrekte und vollständige Provisionsabrechnung ermöglicht wird. Hierzu bestehen jetzt folgende Möglichkeiten:
Im Rahmen der IVM-Konfiguration (Parameter 61 und folgende) kann mit dem Kürzel "UVPR" eine Prüfung auf das Vorhandensein von Untervermittlerprovisionen aktiviert werden. Diese prüft, ob für die (maximal 3) hinterlegten Untervermittler jeweils eine Provisionsklasse hinterlegt ist. Bei der Vertragspflege führen diese Prüfungen zu Fehlerhinweisen, die man zunächst noch übergehen kann.

Betreffend der Inkasso-Sollstellung kann jetzt eine erweiterte Prüfung aktiviert werden in dem Sinne, dass für jeden Untervermittler auch ein Provisionsbetrag ungleich Null vorhanden sein muss. Hierbei kann unterschieden werden nach Erst-/Abschlussfälligkeiten und Folgefälligkeiten:

UVPRA - Es muss eine Erst- bzw. Abschlussprovision EP/AP als Betrag vorhanden sein.
UVPRF - Es muss eine Folgeprovision FP als Betrag vorhanden sein.
UVPRX - Es müssen sowohl eine EP/AP als auch eine FP als Betrag vorhanden sein.

Bei Auftreten eines solchen Fehlers ist keine Inkasso-Sollstellung möglich. Bei einer automatischen AI- bzw. ZI-Sollstellung werden diese Verträge im neuen Fehlerprotokoll aufgeführt (Auswertung #AIFEHL# bzw. #ZIFEHL#).


6. Schadenabrechnung erst nach Auszahlung per DTA

Optional können jetzt Schadenzahlungen, welche per Überweisung ausgezahlt werden sollen und zum DTA bereitstehen (DTA = "J"), dh. bei denen der DTA noch nicht ausgeführt ist, aus der Schadenabrechnung mit dem Versicherer noch herausgehalten werden. Schadenzahlungen mit anderen Zahlungsarten bleiben hiervon unberührt.


7. Voreinstellung Filteraktivierung in den Übersichten - Korrespondenzfilter

Im Rahmen der IVM-Konfiguration (Parameter 53) kann man jetzt voreinstellen, in welchen Übersichten bereits beim Aufruf ein Standardfilter aktiviert sein soll. Standardmäßig aktiviert ist ein Filter bereits seit längerem in den Übersichten der Kunden, Versicherer, Untervermittler, WA-Adressen und Mitarbeiter. Optional kann jetzt ein Standardfilter im IVM-Archiv der Korrespondenzablagen aktiviert werden.




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