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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa. Holl & Partner Software GmbH

1. Geltung
Aufträge werden zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Annahme
Alle Angebote sind freibleibend. Streichung und Preisänderung bleiben vorbehalten.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich rein netto in Euro ohne Mehrwertsteuer.
4. Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sobald sie der Bahn, Post oder einem sonstigen Transportbeauftragten übergeben worden ist. Für Rechnungsbeträge unter EUR 100,00 wird per Nachnahme, für Rechnungsbeträge über EUR 100,00 auf Rechnung geliefert. Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung gültig. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien ihn, auch wenn sie bei seinem Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
5. Zahlung
Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mwst.) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Kalendertagen werden 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag gewährt. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung ausgestellt.
Der Auftraggeber darf weder Zahlungen zurückbehalten noch mit Gegenansprüchen aufrechnen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Maßnahmen durch Dritte ist der Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
7. Urheberrecht
An allen vom Auftragnehmer entwickelten Programmen behält dieser das ausschließliche Urheberrecht. Vervielfältigungen der Programme sind nur mit Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
8. Mängelhaftung und sonstige Ersatzansprüche
Unmittelbar nach der Lieferung der Ware erkennbare Mängel werden nur dann anerkannt, wenn sie dem Auftragnehmer binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden. Für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt eine Frist von 6 Monaten. Alle weiteren Gewährleistungs- und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Schäden und Folgeschäden, die durch die Benutzung der Software auftreten und weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, fehlerfreie Software zu produzieren.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist Dierdorf. Der Gerichtsstand ist Neuwied.
10. Schlußbestimmung
Falls eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(Stand Januar 2002)

 

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